Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Liebe Freunde, Gäste, Teilnehmer an Veranstaltungen der ALPINPLATTFORM,

in unserem gemeinsamen Interesse möchten wir den rechtlichen und organisatorischen Rahmen unserer Veranstaltungen festlegen (besondere - veranstaltungsspezifische - Bedingungen können in den konkreten Veranstaltungsausschreibungen enthalten sein).

1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Veranstaltungen der ALPINPLATTFORM stehen allen offen, die körperlich geeignet und den jeweiligen Anforderungen gewachsen sind. Diese Anforderungen können sowohl Teil der Ausschreibung sein, sich aus Art und Umfang der Veranstaltung ergeben oder auch im Rahmen mündlicher Informationen weitergegeben werden.

Kursleiter und Führer sind berechtigt, einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, zu Beginn und auch während der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die in den Unterlagen angegebene Ausrüstung, in einem die Sicherheit beeinträchtigenden Maße, unvollständig ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Kursleiter bzw Führer alle erforderlichen Auskünfte über seine Fähigkeiten oder Ausrüstung zu geben und alle diesbezüglichen Fragen wahrheitsgemäß nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten.

Weiters hat jeder Teilnehmer den bei Durchführung der Veranstaltung erforderlich werdenden fachlichen Anordnungen des Kursleiters bzw Führers Folge zu leisten. Im Fall des Zuwiderhandelns ist der Kursleiter bzw Führer jederzeit berechtigt, den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Der betroffenen Teilnehmer haftet auch für dadurch allfällig entstehende weitere Schäden.

Eine Rückerstattung des Führungsbeitrages nach Antritt der Tour ist in allen diesen Fällen nicht möglich.

2. Anmeldung

Durch unsere schriftliche Bestätigung (Fax, Mail, Brief) ist die Anmeldung - unabhängig vom Erlag einer Anzahlung - für beide Seiten verbindlich. Bis zum Beginn der Veranstaltung können Sie jederzeit an Ihrer Stelle einen anderen Teilnehmer nennen, sofern dieser die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Führungs- /Kursbeitrag ist spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung zu erlegen.

Wird eine vorgeschriebene Anzahlung nicht fristgerecht vor Kursbeginn oder vor einer allenfalls von uns im Einzelfall schriftliche gesetzten Frist nachweislich bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, die Anmeldung abzulehnen und den Vertrag aufzulösen. Dieser Fall gilt als Vertragsauflösung durch den Teilnehmer.

3. Unser Angebot

Unsere Leistungen und Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Ausschreibungen bzw. den bei Vorbesprechungen gegebenen Zusatzinformationen. Sollte, aus uns nicht vorhersehbaren Gründen, bereits vor Beginn der Veranstaltung eine Änderung des Programms notwendig werden, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Teil unserer Leistungen ist ausschließlich die Führung und Organisation der Veranstaltung samt der Zurverfügungstellung dazu notwendiger allgemeiner Ausrüstung sowie allfälliger Kursmaterialien (Skripten etc; gegebenenfalls auch einschließlich von Vorträgen über alpine Kenntnisse und Fertigkeiten). Persönliche Ausrüstungsgegenstände können bei uns, solange unser Vorrat reicht - gesondert kostenpflichtig - entliehen werden.

Nicht Teil unserer Leistung ist die Organisation der An- und Abreise, die Organisation der Unterbringung und dergleichen. Die von uns allenfalls in den Veranstaltungsunterlagen genannten Anreisemöglichkeiten und Quartiere sind bloße Vorschläge unsererseits. Wir sind insoweit allenfalls nur Vermittler zu den Quartiergebern bzw zu den Transportunternehmen etc. Der diesbezügliche Vertrag kommt jedenfalls ausschließlich zwischen dem Quartiergeber bzw dem Transportunternehmen bzw dem jeweiligen Infrastrukturunternehmen etc einerseits und dem einzelnen Teilnehmer andererseits zustande.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß wir keine Haftung für Art und Beschaffenheit von Quartieren oder anderer Infrastruktur übernehmen. Dies gilt auch wenn wir aus organisatorischen Gründen die Reservierung oder Bestellung von Quartieren oder anderer Infrastruktur für die einzelnen Teilnehmer vornehmen. Auch insoweit sind wir nur Vermittler zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem einzelnen Teilnehmer.

Änderungen oder Abweichungen zu den Beschreibungen nach Beginn der Veranstaltung können aufgrund der Art unseres Programms (Witterung, Konditionsprobleme, Behinderung durch Dritte etc.) jederzeit notwendig werden und Bedürfen nicht der Zustimmung der Teilnehmer.

Aus Sicherheitsgründen ist der Leiter dazu berechtigt, Programmpunkte kurzfristig zu ändern oder zu streichen. Fallen aus solchen Gründen oder auch durch Verschulden eines Teilnehmers angekündigte Programmpunkte aus, entsteht dadurch kein Anspruch auf Entschädigung.

Die Leiter unserer Veranstaltungen sind in der Regel Bergführer oder ähnlich qualifizierte Personen. Die Beurteilung der jeweiligen Situation obliegt ihnen. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Versicherungen für den Teilnehmer

In unserem angeführten Leistungspaket sind keine Versicherungsleistungen enthalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Abschluß einer entsprechenden Bergekosten bzw. Unfallversicherung empfehlenswert und sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang sei auf die Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein hingewiesen - damit sind zumeist besagte Versicherungsleistungen abgedeckt und entsprechende Begünstigungen auf Hütten usw. gegeben.

5. Mindestteilnehmerzahl

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl (MTZ) erreicht wird. Diese MTZ ergibt sich aus der Art der angebotenen Veranstaltung und liegt bei Kursen und einfachen Führungstouren in der Regel bei 5 Personen. Davon abweichende MTZ werden gesondert ausgewiesen.

Liegt die TZ darunter, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei 1- oder 2-tägigen Veranstaltungen ist dieser Rücktritt bis zum Vortag, ab 3-tägigen Veranstaltungen bis längstens 14 Tage vor Beginn möglich. Sie erhalten in diesem Fall allfällige Anzahlungen selbstverständlich zur Gänze zurück, sofern nicht bereits veranstaltungsspezifische Kosten (zB Sornokosten) nachweislich entstanden sind. Wenn Sie die Durchführung der Reise dennoch wünschen, teilen wir gerne den neu berechneten Preis für die jeweilige Gruppengröße mit. Sind Sie damit einverstanden kommt ein neuer Vertrag zustande.

6. Vertragsrücktritt durch den Teilnehmer

Der Rücktritt von einer erfolgten und bereits bestätigten Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Abmeldung wird sofort wirksam und kann schriftlich (auch per Telefax unter der Fax-Nr +43/1/9690788 oder per e-mail an die e-mail-Adresse: office@alpinplattform.at) erfolgen.

Die ALPINPLATTFORM stellt in diesem Fall folgende Entschädigungen, bezogen auf den Führungsbeitrag, in Rechnung:

Bei Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20%
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75%
Am Abreisetag: 100%

Diese Regelungen werden hinfällig, wenn der durch den Rücktritt frei werdende Platz, von uns nachbesetzt werden kann. In diesem Fall verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von pauschal €30.-.

Nicht von diesen Regelungen betroffen sind Stornokosten, die uns von externen Leistungsträgern (Hütten, Liftbetreibern etc.) verrechnet werden. Diese Kosten müssen zusätzlich vom Teilnehmer getragen werden.

7. Vertragsrücktritt durch die ALPINPLATTFORM

Wird die Durchführung einer Veranstaltung bereits vor Beginn durch außergewöhnliche Umstände, die wir nicht zu verantworten haben erheblich erschwert oder verunmöglicht, sind wir zu einer Absage berechtigt. In einem solchen Fall werden wir uns um eine Ersatzveranstaltung (Ersatztermin) bemühen oder wahlweise bereits erfolgte Zahlungen - sofern wir unsererseits die Verträge mit unseren Leistungsträgern stornieren können - rückerstatten.

Alle Veranstaltungen werden von uns bestmöglich vorbereitet. Wir können aber weder für Gipfelerfolge und die Erfüllung persönlicher Ziele, noch für passende Witterung garantieren.

Es liegt in der Natur unserer Veranstaltungen, daß ein gewisses Risiko und Unsicherheit nicht auszuschließen sind. Die erste Aufgabe des Bergführer ist es, dieses Risiko auf ein Minimum herabzusetzen. Eine 100%ige Risikoreduktion ist aber nicht möglich.

Dem Teilnehmer sollte diese Tatsache bewußt sein.

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